FAQ - Häufig gestellte Fragen

Der Bund der Freimaurer ist traditionell eine Vereinigung von Männern. Bereits im 19. Jahrhundert gründeten sich allerdings die ersten, auch Frauen zugänglichen (gemischten) Logen. Im 20. Jahrhundert, insbesondere nach dem 2. Weltkrieg, nahm der Zustrom zu Frauenlogen deutlich zu und hält heute weiter an. Diese Fragen werden daher mit Fokussierung auf Männerlogen beantwortet. Sie sind in vielen Fällen gleichermaßen für die weibliche Freimaurerei gültig. Unterschiede gibt es in der Empfindung ritueller Erlebnisse, aber keinesfalls in den Zielen des Bundes.

Ein herzlicher Dank für die Erlaubnis zur Nutzung der FAQ geht an Jens Rusch vom Freimaurer-Wiki und an den Autor Reinhold Dosch.

Zwei Elemente zeichnen die Logen aus:

Wesentlich ist die brüderliche Gemeinschaft. Unvoreingenommene Vertrautheit und Vertraulichkeit zeichnen sie aus.

Die enge Zusammengehörigkeit wird gefördert durch gemeinsames Erlebnis des Rituals im Tempel. Es ist geprägt von Symbolen und schließt in seiner altertümlichen Form das Unbewusste und Emotionale in jedem Bruder auf.

Die Stille der Brüder während der Tempelarbeit lässt trotz der Geschwätzigkeit unserer Zeit die Gedanken reifen. In der Loge findet kein Haschen nach äußerem Eindruck statt. Selbst in der humanitären und karitativen Arbeit nach außen entwickelt sich die Besinnung auf sich selbst.

Echte Lebensfreude kommt oft im Kreise der Brüder, Schwestern und Familien auf. Das gemeinsame Streben nach gleichen Zielen und Ideen, die offene Herzlichkeit gegeneinander und das freudige Mitgestalten in der Loge bilden die Grundlage einer auf Dauer angelegten Gemeinschaft.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.